Unterrichtsverfahren

Für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe

Karlsruhe (pm) – Wer Schutz- und Wachaufgaben übernehmen will, sollte mit den rechtlichen Vorschriften, Rechten und Pflichten vertraut sein. So will es Paragraf 34a der Gewerbeordnung. Ein fünftägiger Kurs am IHK-Bildungszentrum Karlsruhe vermittelt alles, was Wach- und Schutzleute wissen müssen. Das „Unterrichtsverfahren für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe“ startet am Montag, 12. Juli.

Der Kurs wendet sich an Mitarbeiter im Schutz- und Sicherheitsgewerbe. Ihnen vermittelt die Schulung die grundlegenden rechtlichen Vorschriften für die Ausübung von Wachaufgaben.  Hierzu gehören: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verkehrsrecht einschließlich Umgang mit Waffen sowie Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste. Der Umgang mit Menschen, insbesondere in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken sind ebenso Gegenstand der Schulung.

Voraussetzung für die Kursteilnahme sind Grundkenntnisse des deutschen Rechtes sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Die Lerninhalte sollten im Anschluss an die Schulung selbständig aufgearbeitet werden. Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe abgelegt.

Unterrichtet wird montags bis donnerstags, 8 bis 16 Uhr, und freitags 8 bis 12 Uhr in den Räumen des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe, Haid-und-Neu Straße 7.

Näheres, kostenlose Beratung und das Jahresprogramm des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe gibt es unter Telefon 0721-174-222, E-Mail koppanyi@ihk-biz.de

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