Bild


Förderung der Weiterbildung

Steuerliche Förderung

Wussten Sie, dass Sie Ihre Weiterbildung bei der Erklärung der Einkommenssteuer angeben können? Das lohnt sich für Sie und kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Denken Sie vor Ihrer Entscheidung für eine Fort- oder Weiterbildung unbedingt daran. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Allgemeines

Fort- und Weiterbildungskosten sind alle „Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen“. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen, z. B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort. Bei Verwendung eines PKW`s können € 0,30 pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Erhalten Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- und Weiterbildungskosten (z. B. Arbeitsamt oder von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.

Fort- und Weiterbildungskosten

Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschalbetrag von € 1.044,00 pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Eine unbeschränkte Berücksichtigung ist damit nur möglich, falls bereits anderweitige Werbungskosten von mindestens € 1.044,00 angefallen sind. Ansonsten können die Fort- und Weiterbildungskosten nur berücksichtigt werden, soweit sie den Pauschalbetrag von € 1.044,00 übersteigen.

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Nach den Richtlinien der „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ sollen leistungsfähigen und leistungsbereiten jungen Berufstätigen nach der dualen Ausbildung spezielle Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer beruflichen Fähigkeiten eröffnet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Meinzer, 0721 174-256 oder www.begabtenfoerderung.de

Für Lehrgänge der Aufstiegsweiterbildung (Abschluss IHK-Prüfung):

Im Rahmen der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung hat die Bundesregierung ein „Weiterbildungs-BAföG“ (auch Meister-BAföG genannt) aufgelegt.


Die neuesten Informationen zum „Aufstiegsförderungsgesetz“ erhalten Sie beim für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung:

» Karlsruhe: 0721 133-0
» Rastatt: 07222 3812-171
» oder unter der Internetadresse www.meister-bafoeg.info.


Für Lehrgänge der Anpassungsweiterbildung (Abschluss IHK-Zertifikat):

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds viele Fachkurse (Zertifikatslehrgänge). Die Details zur Förderung finden Sie hier.        

Logos
 

Weitere Infos zum IHK-BIZ

Ab August 2010
Gesuchte Führungskräfte
Lehrgänge zum Industriemeister IHK »

Seit Juni 2010
Meister und Abiturienten gleichgestellt
Hochschulzugang »

Ab 22. Oktober 2010
Gute Aufstiegschancen
Geprüfter Immobilienfachwirt »

Ab 8. Oktober 2010
Vom Druckhandwerk zum Mediendienstleister
Medienberufe »

Ab 5. Oktober 2010
Experte für Verkehrsdienstleistungen
Geprüfter Verkehrsfachwirt »

Ab 4. Oktober 2010
Einstieg in den Aufstieg
Fachkraft vernetzte IT-Systeme »

Ab 1. Oktober 2010
Geschäftswelt international
English, Intern. Business »

Ab 24. September 2010
Für aufstrebende kaufmännische Fachkräfte
Geprüfter Betriebswirt IHK »

Ab 23. September 2010
Delegieren, motivieren, führen
Management-Training »

Ab 11. September 2010
Organisiert kaufmännisch-technische Abläufe
Technischer Fachwirt »

Ab September 2010
Am Ball bleiben mit Tagesseminaren
Tagesseminare »

Ab 7. September 2010
Löst anspruchsvolle Aufgaben
Geprüfter Industriefachwirt »

Sozial- und Gesundheitswesen

Das Sozial- und Gesundheitswesen braucht gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte. Das betrifft soziale- wie kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, Pflegeheime, Kureinrichtungen, Pflege-, Transport- und Rettungsdienste. Bedarf besteht aber auch bei Krankenkassen, Versicherungen und Verbänden. Berufserfahrung und Fortbildung sind die besten Voraussetzungen für die Übernahme von Führungsaufgaben im mittleren Management.



© 2010 IHK-Bildungszentrum, Karlsruhe

zum Seitenanfang Diese Seite drucken (benötigt JavaScript) diese Seite weiterempfehlen
IHK-Logo Bildungszentrum Karlsruhe GmbH IHK. Die Weiterbildung. Die IHK-Lehrgänge für die Köpfe von morgen.

» Erweiterte Suche

Ein Tochteruntenehmen der IHK-Karlsruhe.

Untermenü

Bild