Haupt- und nebenberufliche Ausbilder aller Ausbildungsberufe die ihre Ausbildung modern gestalten möchten, hierfür methodische Anregungen bekommen und sich mit Managementprozessen der beruflichen Bildung, sowie Personalentwicklung und -beratung befassen wollen.
Weiterbildner in und außerhalb von Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen zielgerichteter durchführen, methodisch verbessern wollen, sich im Bereich der Personalentwicklung und -beratung, sowie der Steuerungsprozesse von Bildungsmaßnahmen weiterqualifizieren wollen.
Aus- und Weiterbildungsleiter von Unternehmen und Organisationen, die methodisches Wissen und Können erwerben, sowie Steuerungsprozesse vertiefen wollen.
Interessierte Trainer und Dozenten der beruflichen Bildung, Koordinatoren von Ausbildungsringen, Coaches, (Ausbildungs-) Berater etc., die sich weiterqualifizieren möchten.
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Berufspädagogen haben.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Hoffart von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-209 oder per E-Mail christina.hoffart@karlsruhe.ihk.de.
Die Teilnehmer werden befähigt, in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Inhalte werden anwendungsbezogen im Lehrgang vermittelt und knüpfen dabei an die vorhandenen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen an. Die angestrebten Kompetenzen werden handlungsorientiert vermittelt. Um den Transfer zum zukünftigen Berufsalltag zu ermöglichen werden praxisbezogene Fallbeispiele in den Lehrgang integriert. Die Qualifikationsinhalte der Ausbilder-Eignungsverordnung und die in der Tätigkeit als Ausbilder erworbenen Kompetenzen werden vorausgesetzt und nicht weiter ausgeführt.
728 U.-Std. (ca. 15 Monate + Projektarbeit)
Fr. 16:30 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00 - 14:30Uhr
Dieser Kurs kann mit bis zu 30,5% gefördert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie hier.
Steffen Heldrich
Tel: (07 21) 1 74-2 59
Fax: (07 21) 1 74-2 78
E-Mail: heldrich@ihk-biz.de