Kaufmännische oder verwaltende Angestellte mit einschlägiger Berufspraxis im Industriebetrieb.
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahres zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirt" haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft mach, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Cielsa von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-224 oder per E-Mail daniela.ciesla@karlsruhe.ihk.de.
Hinweis Zusatzqualifikation Ausbildereignung:
Wer die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Weitere Informationen bezüglich des Erwerbs des zusätzlichen Zeugnisses "Ausbildereignung" erhalten Sie bei der IHK Karlsruhe, Herrn Helbig (Tel: 0721/174-209, E-Mail: daniel.helbig@karlsruhe.ihk.de). Wegen Unterricht als Vorbereitung auf die praktische Prüfung wenden Sie an das IHK-Bildungszentrum, Frau Koppanyi (Tel: 0721/174-342, E-Mail: koppanyi@ihk-biz.de).
Die Teilnehmer des Geprüften Industriefachwirts werden in die Lage versetzt Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes wahrzunehmen, wie z.B.:
1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
680 U.-Std. (ca. 18 Monate)
dienstags und donnerstags von 18:00 - 21:15 Uhr,
2 - 3 x monatlich samstags 08:00 - 14:30 Uhr.
Dieser Kurs kann mit bis zu 30,5% gefördert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie hier.
Lorena Lammersfeld
Tel: (07 21) 1 74-2 38
Fax: (07 21) 1 74-2 43
E-Mail: lammersfeld@ihk-biz.de
680 U.-Std. (ca. 18 Monate)
dienstags und donnerstags von 18:00 - 21:15 Uhr,
2 - 3 x monatlich samstags 08:00 - 14:30 Uhr.
Dieser Kurs kann mit bis zu 30,5% gefördert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie hier.
Lorena Lammersfeld
Tel: (07 21) 1 74-2 38
Fax: (07 21) 1 74-2 43
E-Mail: lammersfeld@ihk-biz.de