Mitarbeiter aus der Veranstaltungstechnik bzw. Anwärter für die Meisterausbildung Veranstaltungstechnik Fachrichtung Halle und Beleuchtung, welche diesen Nachweis nicht erbringen können.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung gem. Prüfungsverordnung § 3 in den genannten Gebieten erworben hat.
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Götz von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-226 oder per E-Mail heike.goetz@karlsruhe.ihk.de.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang und der Prüfung werden Sie befähigt, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchzuführen und mögliche Gefahren zu erkennen.
144 UE (17Tage)
Mo. bis Fr. 09:00 - 17:30 Uhr
Christine Wohlfeil
Tel: (0 72 21) 99 65 - 3 50
Fax: (0 72 21) 99 65 - 3 70
E-mail: wohlfeil@ihk-biz.de