Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld direkt, unmittelbar oder in Zukunft mit der Ausbildung betraut sind und die berufs- oder arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen (§ 2 der Ausbildereignungsverordung) bzw. ist Bestandteil der Meisterpüfung.
Zur Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden, ist aber Bestandteil der Meisterprüfung.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Hoffart von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-209 oder per E-Mail christina.hoffart@karlsruhe.ihk.de.
Durch Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeit sowie durch Einsatz moderner Medien und Unterrichtsmaterialien wird praxisbezogen auf den ausbildungsgerechten Umgang mit jungen Menschen hingearbeitet.
Der Lehrgang bereitet auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor.
80 UE (2 Wochen)
Mo. bis Fr. von 08:30 - 16:30 Uhr
Christine Wohlfeil
Tel. (0 72 21) 99 65-3 50
Fax: (0 72 21) 99 65-3 70
E-Mail: wohlfeil@ihk-biz.de
80 UE (2 Wochen)
Mo. bis Fr. von 08:30 - 16:30 Uhr
Christine Wohlfeil
Tel. (0 72 21) 99 65-3 50
Fax: (0 72 21) 99 65-3 70
E-Mail: wohlfeil@ihk-biz.de