Meister für Veranstaltungstechnik, Fachspezifischer Teil

Zielgruppe

Mitarbeiter, die im Bereich der Veranstaltungstechnik mehrjährig tätig sind.

Information: Wir bieten die Fachrichtungen Bühne/Studio * Beleuchtung und Halle an.

Belegung und Prüfung des fachspezifischen Teils entpricht der VStättVO BW - § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Abs. 2 - Technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischem Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7 der Prüfungsverordnung. Neu: §40 Abs. 3 MVStättV im Vergleich

Künftig niedergeschrieben:
In §39 Abs. 1 Nr. 1 MVStättV sowie in der Anlage 1 werden die Wörter "der Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle" gestrichen.

§40 Abs. 3 MVStättV wie folgt:
"(3) Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 qm Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besucherplätzen, müssen mindestens ein für die bühnen- oder studiotechnischen Einrichtungen sowie ein für die beleuchtungstechnischen Einrichtungen Verantwortliche für Veranstaltungstechnik anwesend sein.

Voraussetzungen

1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann und danach eine mind. zweijährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technisch oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebene Ausbildungsdauer mind. sechs Jahre beträgt. Bei der Zulassung zur Prüfung für die FR Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein (Inhalte und Kursdaten hierzu bitte separat anfragen)
oder
3. wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Götz von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-226 oder per E-Mail heike.goetz@karlsruhe.ihk.de.

Lernziel

Lernziel ist die Befähigung, folgende Aufgaben als Führungskraft in den ihr übertragenen Bereichen wahrzunehmen:
Technische Leitung von kleinen und mittleren veranstaltungstechnischen Betrieben (bis ca. 30 Mitarbeiter), Leiten von Fachbereichen (z. B. Studio/Bühne, Halle, Beleuchtung), Leiten von Produktionsteams im veranstaltungstechnischen Bereich und das Planen, Betreuen und Durchführen von Veranstaltungen.
Dazu gehören im Einzelnen insbesondere die Planung und Einrichtung von Anlagen und Arbeitsstätten, die Mitarbeiterführung, die Überwachung der Kostenentwicklung und Arbeitssicherheit, die Übernahme der Funktion Ausbildungsleiter für die Fachkraft für Veranstaltungstechnik u. v. m.

In der Kursgebühr sind die Skriptmaterialien enthalten.



Information:
Die erfolgreichen Absolventen der Prüfung "Meister für Veranstaltungstechnik aller Fachrichtungen" erhalten zusätzlich die Qualifikation für Brandschutzbeauftragte (BGI 847) und können als solche vom Unternehmer bestellt werden und für ihn tätig werden.

Lerninhalt

Die Unterweisung der Themen wird für alle Teilnehmer angeboten, eine Trennung erfolgt nur im Themengebiet Spezielle Betriebstechnik.

Seminarblöcke:




15.10.2012, BAD

 

Dauer:

520 UE (12 Wochen)

Unterricht:

Vollzeitunterricht Mo. bis Fr. 08:30 - 18:00 Uhr

Kosten:

€ 2.980,00 *

Dieser Kurs kann mit bis zu 30,5% gefördert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie hier.

Beratung:

Christine Wohlfeil
Tel: (0 72 21) 99 65 - 3 50
Fax: (0 72 21) 99 65 - 3 70
E-Mail: wohlfeil@ihk-biz.de

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