Interessenten, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind und die ihre Qualifikation bzw. Position verbessern wollen, aber auch Führungskräfte, die ihre Kenntnisse in der Personalführung und -entwicklung erweitern wollen, um so ihre Managementaufgaben effizienter wahrnehmen zu können.
Achtung: Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Ciesla von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-224 oder per E-Mail daniela.ciesla@karlsruhe.ihk.de.
Die Bedeutung des betrieblichen Personalwesens nimmt zu, damit steigen die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter im Personalwesen. Es werden geeignete Fachkräfte benötigt, die für die Übernahme dieser qualifizierten Aufgaben gerüstet sind.
Personalfachkaufleute sind Manager der mittleren Führungsebene, die über Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beherrschen die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten Personalplanung und -marketing mit. Unter anderem nehmen Sie verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung wahr. Personalfachkaufleute zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Als erfahrene Praktiker können Personalfachkaufleute Aufgaben in der Personalwirtschaft übernehmen, die der mittleren Führungsebene zuzuordnen sind, wie die Leitung der Personalabteilung, stellvertretende Funktionen, Gruppenleitung oder hoch qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben.
480 U.-Std. (ca. 1 Jahr)
Mo. und Mi. 18:00 - 21:15 Uhr, 2-3 x mtl. Sa. 08:00 - 13:45 Uhr,
2 Wochen Vollzeitunterricht
(Mo. - Fr.):
14.10. - 18.10.2013
24.02. - 28.02.2014
jeweils von 08:00 - 16:00Uhr
Dieser Kurs kann mit bis zu 30,5% gefördert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie hier.
Gabriele Friedberger
Tel: (07 21) 1 74-2 49
Fax: (07 21) 1 74-2 43
E-Mail: friedberger@ihk-biz.de