Du hast deine Ausbildung beendet und bist bereit für den nächsten Schritt in Richtung Fach- oder Führungskraft?
Wer heute beruflich durchstarten will braucht beides: Berufserfahrung und das notwendige Know-How für mehr Verantwortung im Job.
Mit dem berufsbegleitenden IHK-Weiterbildungsprogramm bekommst du jetzt beides.
Montag, 30.08.2021 in Karlsruhe
Zu diesem Kurs gibt es derzeit keine Alternativtermine.
Mit der Weiterbildung zum Geprüften Industriefachwirt eröffnen Sie sich eine breite Palette an Fach- und Führungsaufgaben in Industrieunternehmen unterschiedlichster Größe und Branchenzugehörigkeit. Neben Betriebswirtschaft und grundlegenden betrieblichen Instrumenten, zum Beispiel Investitionsrechnung oder Produktionsplanung, gewinnen Sie ein breites Management-Know-how, um Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und weiterzuentwickeln. Gestalten Sie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen aktiv mit. Insbesondere kleine und mittlere Industrieunternehmen setzen auf die Praxiskompetenz Geprüfter Industriefachwirte.
Kaufmännische oder verwaltende Angestellte mit einschlägiger Berufserfahrung im Industriebetrieb.
Die Teilnehmer des Geprüften Industriefachwirts werden in die Lage versetzt Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes wahrzunehmen, wie z.B.:
1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation, Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement
- Führung und Zusammenarbeit
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Für alle Belange der Prüfungszulassung und -abwicklung ist ausschließlich die IHK in Karlsruhe
zuständig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an:
Denise Lauinger Tel. 0721/174-224
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
nachweisen kann:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen
kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens
dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes
nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf
Jahres zurückliegt,
und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1
Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Hinweise
Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich
absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirt"
haben.
Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch
Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.