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Industriemeister*in Metall (IHK) - Günstige Weiterbildung als Industriemeister mit Bafög im Bildungszentrum Karlsruhe

Industriemeister*in Metall (IHK) ohne AdA - Live-Onlineweiterbildung

Du möchtest Manager werden? Führen und doch Teil des Betriebs sein? Mit Berufspraxis weiterkommen – und parallel studieren? Mach’s einfach online ... 

  • 788 Stunden Unterricht
  • 5.390,00 €
  • Praxisstudiengang
  • DQR: 6 - Bachelor Professional, Fachwirt, Industriemeister, Fachkaufleute

Es gibt noch freie Plätze

Alles auf einen Blick

Dein Betrieb passt? Was du jetzt willst, ist Teams koordinieren? Organisieren? Lösungen einbringen? Teil des Ganzen und doch endlich Manager sein? Ohne die Praxis aus dem Blick zu verlieren? Und das als Studium online. Gut möglich, dass dein Betrieb das auch will.

Denn Unternehmen und Kollegen schätzen kollegiale Macher, die mitdenken und führen, ohne nur Aufgaben zuzuweisen. Als Geprüfte*r Industriemeister*in Metall nutzt du deine praktische Vorerfahrung – und kannst mit deinem neuen Wissen künftig eine führende Rolle einnehmen, auch mittelfristig und strategisch:

  • Operatives Management
  • Management in der Produktion
  • Fragen der betrieblichen Organisation
  • Koordination und Führung von Menschen und Teams
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Bis zu 75% auf die Kursgebühr*

Teambildung  

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen  

1. Rechtsbewusstes Handeln 
  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen 
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe 
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung 
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen 
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen 
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes 
2. Betriebswirtschaftliches Handeln und Betriebliches Kostenwesen 
  • Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen 
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation 
  • Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung 
  • Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung 
  • Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren 
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation, Planung und Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 
  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten 
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten 
  • Anwenden von Präsentationstechniken 
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen 
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden 
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel 
4. Zusammenarbeit im Betrieb 
  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten 
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Eingreifen von Maßnahmen zur Verbesserung 
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen 
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen 
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern 
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte 
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten 
  • Mathematische Grundlagen 
  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen 
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 
  • Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen 
  • Anwenden von statischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung 

Handlungsspezifische Qualifikationen 

6. Betriebstechnik 
  • Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörenden Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel 
  • Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine 
  • Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden, und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe 
  • Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb 
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften 
  • Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen 
  • Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie Produkten 
7. Fertigungstechnik 
  • Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten 
  • Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses 
  • Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen 
  • Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 
  • Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen 
  • Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme 
  • Aufstellen und Inbetriebnahme von Maschinen und Fertigungssystemen 
  • Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung 
8. Montagetechnik 
  • Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmitteln, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses 
  • Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten 
  • Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse (FMEA) 
  • Inbetriebnahme und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien 
9. Betriebliches Kostenwesen 
  • Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten 
  • Überwachen und einhalten des zugeteilten Budgets 
  • Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 
  • Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation 
  • Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung 
  • Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 
  • Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft 
10. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 
  • Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme 
  • Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen 
  • Anwenden von Systemen für dir Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung 
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen 
  • Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition 
11. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 
  • Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 
  • Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 
  • Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 
  • Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen 
  • Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen  
12. Personalführung  
  • Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen 
  • Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 
  • Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen 
  • Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 
  • Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 
  • Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 
  • Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess 
  • Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 
13. Personalentwicklung 
  • Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen 
  • Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg 
  • Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden 
  • Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung das betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen 
  • Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen 
  • Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 
14. Qualitätsmanagement 
  • Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder 
  • Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 
  • Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 
  • Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen 

Ca. 788 Unterrichtseinheiten innerhalb 24 Monate

Von 05.06.2024 bis 28.04.2026 Online
MI. 18:00 - 21:15 Uhr | Sa. 08:30 - 13:30 Uhr Vollzeitphasen: Mo. - Fr. 08:00 - 15:00 Uhr; 07. - 10.04.2025; 27. + 28.04.2026

Du hast bereits gezeigt, was du kannst. Und hier im Online-Lehrgang bist du nun genau richtig als Facharbeiter*in mit einem Abschluss in einem Metall verarbeitenden Beruf, z. B. Mechaniker, Schlosser, Dreher, als Facharbeiter*in aus dem Maschinen- und Stahlbau oder als Facharbeiter*in aus Kfz-Berufen (Kfz-Mechatroniker). 

Aufstiegs-BAföG

Dieser Kurs ist durch Aufstiegs-BAföG förderfähig.Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info

Mit dem Abschluss zum Geprüfte*r Industriemeister*in Metall kannst du künftig selbst an unterschiedlichen Stellen aktiv ansetzen und die Entwicklung im Betrieb kompetent mit voranbringen. Du wirst gefragt sein, um Produktion und Arbeitsabläufe an den technischen und organisatorischen Wandel und die Dynamik im Betrieb anzupassen. Abhängig von Betrieb, Größe und Branche sind deine neuen Aufgaben und Bereiche ganz unterschiedlich: Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben, Methoden und Systeme der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation, Methoden der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung etwa. Und auch die Optimierung von Arbeitsabläufen, Montageprozessen, Inbetriebnahmen, Fertigungsverfahren, Bestellwesen oder die Produktionsautomatisierung kann zu deinen neuen Tätigkeiten gehören. 

Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ (Modul A) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (Modul B) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und

2. zu den unter den Punkten 1. bis 3. Für die Zulassung zu den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie

3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein).

Hinweise

  • Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
  • Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungszulassung

Weitere Informationen bzgl. der Prüfungszulassung erhalte Sie von der Prüfungsabteilung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe.

Technische Voraussetzungen

PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)

Microsoft Windows 7 oder höher

Mac OS X 10.8 (Mountain Lion) oder höher

Android 4.0x oder höher

iOS 7.0 oder höher

Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)

Internetzugang mit mind.

0,6 Mbps im Download und

0,2 Mbps im Upload

Speedtest bei Google

5390,00 € - inkl. Kursmaterialien, zzgl. Prüfungsgebühren
Ratenzahlung möglich.

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