Montag, 15.03.2021 in Karlsruhe
Zu diesem Kurs gibt es derzeit keine Alternativtermine.
Um im Bewachungsgewerbe tätig werden zu können, müssen Sie die notwendigen rechtlichen Vorschriften kennen und wissen, welches Verhalten als Mitarbeiter eines Wach- und Sicherheitsdienstes erlaubt bzw. gefordert ist. Der Lehrgang informiert über alle einzuhaltenden Vorschriften wie Gewerberecht, Straf- und Strafverfahrensrecht oder BGB. Mit erfolgreichem Abschluss steht Ihrer neuen Aufgabe im Bewachungsgewerbe nichts mehr im Weg.
Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a, Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Gewerbeordnung als Angestellte ausüben wollen und sonstige Arbeitnehmer, sofern sie Bewachungsaufgaben durchführen sollen.
Zweck der Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung ist es, Wachpersonen so zu befähigen, dass sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie den damit verbundenen Befugnissen und deren praktischer Anwendung vertraut sind.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens sind deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zwingend erforderlich.
Eine 100%-ige Anwesenheit während des Unterrichtungsverfahrens ist eine Voraussetzung, um die Bescheinigung zu bekommen.
Der Sprachnachweis wird laut § 6 Abs. 1 der BewachV von allen Personen benötigt, auch von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Als Nachweis gelten:
- Mind. B1-Zertifikat oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder
- Abschlusszeugnis einer in Deutschland erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung
Sollten Sie über keinen der oben genannten Nachweise verfügen, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Deutschtest auf B1-Niveau an. Die Termine hierfür entnehmen Sie bitte unserer Webseite: www.ihk-biz.de