*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Individuelle und qualitativ hochwertige Weiterbildung bildet die Grundlage, dein persönliches Karriere Portfolio zu gestalten.
Du vertiefst dadurch dein Fachwissen, wodurch dir der Weg zur Fach- oder Führungskraft ermöglicht wird.
Ganz egal ob du gerade deine Ausbildung beendet hast, schon erste Berufserfahrung gesammelt hast oder bereits Spezialist in deinem Berufsfeld bist:
Am IHK-Bildungszentrum Karlsruhe findest du zu jeder Station auf deinem Karriereweg den passenden Baustein zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Durch die aktuelle Erhöhung des Aufstiegs-BAföGs kannst du diesen Schritt ab sofort so günstig gehen wie noch nie!
Du bekommst 50% der Lehrgangskosten (abzgl. Literaturkosten) vom Staat „geschenkt“.
Und das völlig unabhängig von deiner finanziellen und sozialen Situation.
Die verbleibenden Lehrgangskosten kannst du zinsfrei
(bis maximal 6 Jahre Laufzeit) mit einem KfW-Kredit finanzieren.
Die verbleibenden Lehrgangskosten kannst du nochmals um 50% reduzieren, wenn du erfolgreich abschließt und einen weiteren Antrag bei der KfW-Bank stellst.
Hier geht es zu unserer Gesamtübersicht aller Kurse
Wenn du dir unsicher bist, ob der Kurs förderfähig ist oder du dir bei der Wahl des passenden Praxisstudiengangsunsicher bist, beraten wir dich gerne persönlich.
Ruf uns einfach an unter 0721 174 222
Lehrgang | Bsp.: Wirtschaftsfachwirt | Bsp.: Industriemeister Metall (inkl. AdA) | Bsp.: Bilanzbuchhalter | Bsp.: Betriebswirt |
Kosten | 3.762,00€ | 5.980,00€ | 4.990,00€ | 5.350,00€ |
- Literaturkosten | 344,30€ | 550,00€ | 523,99€ | 320,00€ |
Kosten ohne Literatur | 3.417,70€ | 5.430,00€ | 4.466,01€ | 5.030,00€ |
- minus 50% Aufstiefs-BAföG | 1.708,85€ | 2.715,00€ | 2.233,01€ | 2.515,00€ |
- Belohnungserlass (-50% vom Restwert) | 854,43€ | 1357,50€ | 1.116,50€ | 1.257,50€ |
DEINE EFFEKTIVEN KOSTEN: | 854,43€ | 1.357,50€ | 1.116,50€ | 1.257,50€ |
Die Förderung gilt grundsätzlich für alle, die einen sogenannten Fortbildungsabschluss anstreben.
Im Bildungszentrum der IHK Karlsruhe findest du bspw. etliche Meister- und Fachwirtabschlüsse, sowie Praxisstudiengänge in unterschiedlichen und spezialisierten Themenfeldern wie bspw. Bilanzbuchhalter, Personalfachkaufleute oder IT-Projektleiter.
Die Ansprüche gelten für Personen unabhängig von deren Alter. Die Förderung der Kursgebühr ist einkommensunabhängig. Dies gilt nicht für zusätzliche Unterhaltsleistungen. Eine Förderung ist unabhängig ob du aktuell in einem Anstellungsverhältnis bist oder den Kurs in Vollzeit besuchen möchtest.
Informiere dich unbedingt über die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung deiner Wunschfortbildung. Für die Zulassung zur Prüfung musst du die jeweiligen Voraussetzungen des Kurses erfüllen (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung).
Nur wenn du die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllst, hast du Aussicht auf eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.
Zuschüsse für Deinen Lebensunterhalt neben deinem weiterführenden Praxisstudium kannst du als alleinstehende und verheiratete Person erhalten. Zusätzliche Unterstützung gibt es bspw. auch für alleinerziehende Elternteile in Form von Kinderbetreuungskosten.
Kürzlich wurde durch den Bundestag eine Erhöhung des Aufstiegs-BAföG beschlossen.
Damit soll erreicht werden, Fortbildungen künftig noch stärker finanziell zu fördern und auf diese Weise die Chancen einer beruflichen Karriere für Personen ohne Hochschulstudium beziehungsweise akademische Laufbahn zu erhöhen.
Seit 01. August 2020 gibt es für sogenannte Fortbildungsabschlüsse eine Gebührenübernahme bis zu 50 Prozent gegenüber bislang 40 Prozent. Für den Rest deiner durch das weiterführende Praxisstudium anfallenden Fortbildungskosten kannst du ein Darlehen beantragen. Von diesem musst du nicht mehr wie bisher 60 Prozent, sondern nur noch die Hälfte zurückzahlen.
Dient deine Fortbildung dazu, deine berufliche Karriere in die Selbstständigkeit zu verlagern, bekommst du das Darlehen sogar komplett erlassen.
Achtung! Wichtig ist es für Dich zu wissen, dass die Förderung "nur" die Lehrgangs- und Prüfungskosten in Deinem Praxisstudium abdeckt. Für zusätzliche Aufwendungen, wie beispielsweise Literaturkosten, musst Du weiterhin selbst aufkommen. Einen Zuschuss gibt es aber bei den Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Formblatt M).
Um vom Aufstiegs-BAföG im Zusammenhang mit dem Angebot des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe zu profitieren, kannst du dich grundsätzlich an alle "Praxisstudiengänge" halten. Das umfasst beispielsweise Abschlüsse als Fachwirt*in, Meister*in, geprüfte Personalkaufleute, Bilanzbuchhalter*in oder Betriebswirt*in.
Das Bildungsangebot des Bildungszentrums der IHK-Karlsruhe bietet Dir eine umfassende Palette an Aufstiegsfortbildungen. Das gesamte Programm findest du hier.
Dabei schöpft das Bildungszentrum nicht nur aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung und dem beständigen Austausch mit der regionalen Wirtschaft sondern arbeitet mit zahlreichen qualifizierten Fachdozenten und Experten aus der Praxis.
Die Antragsformulare für das Aufstiegs-BAföG stellt dir das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF zur Verfügung. Hier kannst du diese herunterladen, ausfüllen und nach deiner Anmeldung am IHK-Bildungszentrum einreichen.
Die wichtigsten Schritte im Umgang mit den wesentlichen Antragsformularen:
Die Anmeldeunterlagen für das Aufstiegs-BAföG schickst du im Anschluss komplett an dein zuständiges Amt für Aufstiegsförderung (abhängig von deinem Wohnort).
Alle Informationen hierzu findest du im Detail unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Bei Problemen und Unklarheiten stehen wir dir gerne beratend zur Seite.
Positive Nachricht voraus: Eine Förderung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn der angestrebte Abschluss höherwertig als dein bisher höchster, erlangte Beruf / Abschluss ist.
Faustregel: Eine zweite Förderung muss immer dem beruflichen Aufstieg dienen.
Wenn du dir unsicher bist, ob der Kurs förderfähig ist oder du dir bei der Wahl des passenden Praxisstudiengangs unsicher bist, beraten wir dich gerne persönlich.
*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info