
Prämiengutschein & Bildungsprämie
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung.
Der Betrag ist allerdings auf eine Höhe von maximal 500,- € gedeckelt.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
- Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
- Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
- Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.
Wichtig: Den Prämiengutschein können Sie nach der Anmeldung (und unbedingt vor Kursstart) bei uns einreichen und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung.
Sie können grundsätzliche jedes Kalenderjahr einen neuen Prämiengutschein erhalten.
Um einen Prämiengutschein zu erhalten ist zwingend ein kostenloses Beratungsgespräch notwendig.
Weitere Informationen zum Prämiengutschein erhalten Sie auf der Website bildungspraemie.info
Spargutschein
Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (Gesetzestext zur Förderung der Vermögensbildung, VermBG).
Wichtig: Der Spargutschein ist ebenfalls erst durch ein kostenloses Beratungsgespräch erhältlich.
Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Mehr Informationen zum Spargutschein