
Bildungszeit – bezahlte Freistellung für Ihre berufliche Weiterbildung!
Zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Weiterbildungen
Mit der Bildungszeit in Baden‑Württemberg nutzen Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Während der Bildungszeit erhalten Sie weiterhin Ihr volles Gehalt – ohne Urlaubsverbrauch. Grundlage ist das Bildungszeitgesetz Baden‑Württemberg (BzG BW).
Gut investierte Zeit in Ihre Weiterbildung
Die Bildungszeit bietet Ihnen die Möglichkeit, sich gezielt weiterzuentwickeln – beruflich, politisch oder im Ehrenamt. Anerkannt werden Präsenzveranstaltungen, Blended-Learning-Angebote sowie Live‑Online‑Formate, die eine aktive Teilnahme und echten Austausch ermöglichen.
Reine E‑Learning-Kurse ohne Live-Anteil sind nicht förderfähig, da der Fokus auf dialogorientiertem Lernen liegt.
Damit Bildungszeit wirksam ist, gilt eine Mindestdauer von 6 Zeitstunden Unterricht (ohne Pausen). Unsere Vollzeitmaßnahmen erfüllen diese Vorgaben selbstverständlich vollständig.
5 Tage pro Kalenderjahr
Was wird durch Bildungszeit ermöglicht?
- bis zu 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr
- bezahlte Freistellung mit voller Lohnfortzahlung
- Nutzung zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub

Weshalb lohnt sich Bildungszeit?
- Mehr Zeit für Weiterbildung: Bildungszeit kommt zusätzlich zum Urlaub
- Karrierefördernd: Sie erweitern gezielt Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- kein Verdienstausfall: Ihr Gehalt wird während der gesamten Bildungszeit weitergezahlt
Alles Wissenswerte zur Bildungszeit auf einen „Klick“
- Die empfohlenen Antragsformulare gibt es hier: Bildungszeitantrag Baden-Württemberg und Bildungszeitantrag Rheinland-Pfalz
- Hinweis für Antragsteller in Baden-Württemberg: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag spätestens 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (vor dem ersten von mehreren Tagen), für die Bildungszeit genommen werden möchte, bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss.
- Hinweis für Antragsteller in Rheinland Pfalz: Damit ein Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz die Bildungsfreistellung genehmigen kann, benötigt er die Anerkennungsziffer der Bildungsmaßnahme. Eine Beantragung der Anerkennungsziffer ist i.d.R. ab einer Lehrgangsdauer von 2 Tagen möglich. Wir teilen Ihnen die Anerkennungsziffer gerne auf Anfrage mit. Schreiben Sie uns bitte unter teilnahmedokumente@ihk-biz.de.
Alternativ können Sie Ihre Veranstaltung und die dazugehörige Anerkennungsziffer auch der Seite des Landesamts abrufen. Zu Seite gelangen Sie hier
- Vertiefende Informationen zum Bildungsurlaub Baden-Württemberg gibt es auf der Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg Für Rheinland Pfalz stehen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Informationen bereit.
- persönliche Beratung zu Ihrer Bildungszeit hier buchen