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AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfol­gend: Lehrveranstaltungen) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Sie gelten für Verbraucher, § 13 BGB und Unternehmer, § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Bestimmung wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gel­ten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Anmeldung und Teilnehmervertrag

2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2.2 Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, Online (E-Mail-Adresse info@ihk-biz.de) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.3 Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über den Zugang der Anmeldung bzw. eine Platzreservierung. Die Bestätigung der Anmeldung stellt ein Vertragsverhältnis dar.

2.4 Zulassung zu Prüfungen: Wenn die Lehrveranstaltung auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilneh­mer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

3.1 Der Inhalt und die Durchführung der Lehrveranstaltung richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktu­ellen Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.

3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie insbesondere Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen, didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Lehrveranstaltung bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Lehrveranstaltung, soweit dies dem Teil­nehmer zumutbar ist, zu ändern.

3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozen­ten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund. In derar­tigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

3.4 Die Veranstalterin kann die Unterrichtsform von Präsenz zu Live-Online-Präsenz wechseln. Insbesondere sich ändernde Rahmenbedingungen (z.B. Corona-Pandemie) und Sanierungen können einen schnellen Wechsel der Unterrichtsform notwendig machen. Der Teilnehmer wird mindestens einen Werktag vor dem Wechsel der Unterrichtsform informiert.

4. Absage von Lehrveranstaltungen

4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrveranstaltungen aus Gründen, die sie trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, wie z.B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, bei behördlichen Anordnungen und Absagen von Lehrveranstaltungen, bei höherer Gewalt, Epidemien und Pandemien vor.

4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in dem Teilnehmervertrag genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schrif­tlich (gilt auch per E-Mail) mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangs­termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Anderenfalls erhält der Teilnehmer einen Gutschein in Höhe der entrichteten Vergütung.

4.4 Muss eine Lehrveranstaltung abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf eine andere von der Veranstalterin angebotene Lehrveranstaltung ausweichen und ist der Erhalt eines Gutscheins für den Teilnehmer unzumutbar, wird die bereits bezahlte Vergütung erstattet.

4.5 Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage einer Lehrveranstaltung entstehen, kommt die Veranstalterin nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

5. Vergütung, Zahlungsverfahren und -verzug

5.1 Der Teilnehmer hat die Vergütung/Lehrgangskosten für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrveranstaltungen, die mehr als ein Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der Rah­menbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Vergütung vorbehal­ten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

5.2 Lehrveranstaltungen, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.

5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehr­gangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.

5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht mög­lich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Kündigung bei Praxisstudiengängen

6.1 Bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung.

6.2 Erfolgt die Kündigung in den zwei Wochen vor dem Beginntermin, so wird ein Stornoentgelt von 20 % der Lehrgangskosten erhoben. Erfolgt die Kündigung nach Beginn der Lehrveranstaltung, entrichtet der Teilnehmer die Vergütung für die geleisteten Unterrichtsstunden und Stornoentgelt von 30 % der ausstehenden Lehrgangskosten.

Für die Bemessung des Stornoentgelts kommt es nicht auf die Kündigungserklärung, sondern auf den Beendigungszeitpunkt an.

6.3 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

6.4 Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung bei der Veranstalterin.

7. Rücktritt bei Seminaren, Prüfungs- und Zertifikatslehrgängen

7.1 Der Teilnehmer kann bis 2 Wochen vor Beginn des Seminars oder Lehrgangs ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn, so wird ein Stornoentgelt von 30% der Lehrgangskosten erhoben. Bei Nichterscheinen in Prüfungs- und Zertifikatslehrgängen nach Kursbeginn wird ein Stornoentgelt von 50 % der Lehrgangskosten erhoben. Bei Seminaren wird ein Nichterscheinen mit der vollen Lehrgangsgebühr berechnet.

           Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

           Für Inhouseveranstaltungen gilt ausschließlich 7.3.

7. 3 Nur für Unternehmer: Bei Inhouseveranstaltungen (exklusiv für ein Unternehmen konzipierte und organisierte Veranstaltungen) ist ein Rücktritt bis 21 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ohne Nennung von Gründen kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin sind 50 % der Vergütung und bei einem Rücktritt von 7 bis 1 Kalendertag(en) vor Veranstaltungstermin ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Nach Rücktritt vom Vertrag werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet.

8. Zusätzliche Regelungen für Teilnehmer aus dem SGB II und SGB III-Bereich
Der Teilnehmer erhält vor Beginn der Lehrveranstaltung eine Eingangsberatung über den Inhalt der Lehrveranstaltung.
Im Falle des Wegfalls der Förderung durch den Kostenträger sowie bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann der Teilnehmer die Lehrgangsteilnahme kostenlos kündigen unter der Voraussetzung, dass die bereits in Anspruch genommenen Unterrichtsstunden vom Träger oder vom Teilnehmer selbst beglichen werden.
Nach Beendigung der Lehrveranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, aus der Dauer und Inhalt der Lehrveranstaltung hervorgehen.

9. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software

9.1 Die Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt oder verbreitet werden.

9.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befind­liche Software darf weder kopiert noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

9.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schä­den, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.

9.4Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beein­trächtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

9.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden, sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.

10. Online-Login / Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten

10.1 Für die Nutzung der Lernplattform des Veranstalters während der Vertragslaufzeit gilt:

11. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen

Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einer Lehrveranstaltung auszuschließen bzw. aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer insbesondere gegen die Hausordnung verstößt, die Lehrveranstaltung stört oder Urheberrechtsverletzungen begeht. Er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Vergütung. Noch ausstehende Teilzahlungen werden sofort fällig. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Haftung

12.1 Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.

12.2 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.3 Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß­stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzungen) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmä­ßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehba­ren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.4    Die sich aus Ziff. 12.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Veranstalterin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Veranstalterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsge­setzes bleiben unberührt.

13. Textformerfordernis und Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen, dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Textform sind unwirksam.

13.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

13.3 Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin.

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 21.09.2021.

Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

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