AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1 Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrveranstaltungen) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Sie gelten für Verbraucher, § 13 BGB und Unternehmer, § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Bestimmung wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2 Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch eine Online-Anmeldung bzw. Anmeldung in Schrift- oder Textform und der Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich an die Adresse des Teilnehmers oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt.
2.2 Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail (Anmeldeeingangsbestätigung) unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst mit Zugang der Anmeldebestätigung (Annahme des Angebotes) beim Teilnehmer oder Auftraggeber kommt der Vertrag bindend zustande.
2.3 Bei Lehrgängen mit anschließender Prüfung werden die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers von der IHK Karlsruhe bzw. von der zuständigen regionalen IHK geprüft und nicht von der Veranstalterin. Bei einer Anmeldung zu einem Lehrgang zur Vorbereitung auf einen Prüfungsabschluss ist schnellstmöglich der „Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung” bei der IHK Karlsruhe bzw. bei der zuständigen regionalen IHK einzureichen. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht den Vertrag mit der Veranstalterin.
2.4 Ist eine Lehrveranstaltung ausgebucht, kann eine Eintragung auf die Warteliste erfolgen. Diese stellt noch keine verbindliche Anmeldung dar. Wird ein Platz frei, erhält die nächste Person auf der Warteliste eine Benachrichtigung per E-Mail mit einer Rückmeldefrist (in der Regel 24 Stunden). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, wird der Platz automatisch der nächsten Person auf der Warteliste angeboten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent die Teilnahme innerhalb der Frist bestätigt und die Veranstalterin eine Anmeldebestätigung versendet.
2.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, im gesamten Buchungsprozess eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er erreichbar ist. Eine fehlende oder verspätete Kenntnisnahme liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers und entbindet nicht von etwaigen Fristen oder Verpflichtungen aus einer bestätigten Anmeldung.
3 Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.1 Die Inhalte, Ziele sowie Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Leistungsbeschreibungen auf der Website, in Flyern oder dem Veranstaltungsprogramm.
3.2 Die Veranstalterin behält sich vor, aus fachlichen oder organisatorischen Gründen Änderungen vorzunehmen (z.B. Dozentenwechsel, Unterrichtsform-Änderung von Präsenz zu Online, Terminverschiebung (Unterrichtstage und Veranstaltungstermin), Veranstaltungsortänderung oder Ersatzreferent), sofern der Gesamtcharakter und das Ziel der Veranstaltung gewahrt bleiben. Berechtigte Änderungen, die dem Teilnehmer zumutbar sind, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Kündigung. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
4 Absage von Lehrveranstaltungen
4.1 Die Veranstalterin behält sich die gesamte oder teilweise Absage von Lehrveranstaltungen aus Gründen, die sie trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, wie z.B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckenden Teilnehmerzahl, bei behördlichen Anordnungen und bei höherer Gewalt, Epidemien und Pandemien vor.
4.2 Die Benachrichtigung der Teilnehmer über die Absage einer Lehrveranstaltung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden der entsprechenden Umstände, an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Anderenfalls erhält der Teilnehmer die bereits gezahlte Vergütung über das ursprünglich eingesetzte Zahlungsmittel zurückerstattet.
4.4 Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage einer Lehrveranstaltung entstehen, kommt die Veranstalterin nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.
5 Vergütung, Zahlungsverfahren und -verzug
5.1 Der Teilnehmer hat die Vergütung/Lehrgangskosten für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
5.2 Bei Lehrveranstaltungen, die mehr als ein Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer unvorhergesehenen Änderung der Rahmenbedingungen, die die Kosten für die Veranstalterin erhöhen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Teilnahmegebühr, die sich an den gestiegenen Kosten orientiert, vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5.3 Lehrveranstaltungen, die in einzelne Unterrichtsabschnitte gegliedert sind, werden zu einer Gesamtvergütung angeboten. Der Teilnehmer kann zwischen Einmalzahlung der Gesamtvergütung oder Ratenzahlung wählen.
Bei Wahl der Ratenzahlung wird die Gesamtvergütung gemäß einem von der Veranstalterin festgelegten und mitgeteilten Zahlungsplan in Teilbeträge aufgeteilt. Höhe und Fälligkeit der Raten ergeben sich aus diesem Zahlungsplan.
Mit der jeweiligen Fälligkeit und Rechnungsstellung einer Rate gilt der zugehörige Unterrichtsabschnitt als gesondert abgerechnet.
Die Vereinbarung der Ratenzahlung betrifft ausschließlich die Zahlungsweise der Gesamtvergütung und stellt keine Buchung einzelner Unterrichtsabschnitte dar. Eine vorzeitige Zahlung der offenen Restvergütung ist jederzeit zulässig. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind in den Lehrgangskosten ggf. angebotene Lernmittel nicht enthalten; diese können zusätzlich bezogen werden. DIHK-Text- und -Übungsbände können nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Lehrgang der Veranstalterin gekauft werden. Für die Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung bei der IHK Karlsruhe bzw. bei der zuständigen regionalen IHK erforderlich, die die Prüfungsgebühren direkt in Rechnung stellt.
5.4 Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5.5 Bei Nichtteilnahme an einer Lehrveranstaltung, die auf Verursachung des Teilnehmers zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Entgelts, es sei denn, es ist eine rechtmäßige Kündigung nach Maßgabe der Ziff. 6 dieser oder ein rechtmäßiger Rücktritt nach Maßgabe der Ziff. 7 dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.
6 Kündigung
6.1 Für Seminare sowie Zertifikatslehrgänge und alle Lehrgänge, die mit einer Dauer von < 6 Monaten auf eine IHK Prüfung vorbereiten, ist eine ordentliche Kündigung nach Veranstaltungsbeginn nicht möglich.
6.2 Für Zertifikatslehrgänge und alle Lehrgänge, die auf eine IHK Prüfung vorbereiten mit einer Dauer von > 6 Monaten ist eine ordentliche Kündigung frühestens nach Ablauf der ersten 3 Monate nach Lehrgangsbeginn mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
6.3 Für Zertifikatslehrgänge und alle Lehrgänge, die mit einer Dauer von > 12 Monaten auf eine IHK Prüfung vorbereiten, ist eine ordentliche Kündigung frühestens nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich.
6.4 Liegt die Kündigung nach Beginn eines Lehrganges vor, wird das Entgelt anteilig nach gehalten Unterrichtseinheiten berechnet.
6.5 Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen. Eine E-Mail an info@ihk-biz.de ist hierfür ausreichend.
6.6 Erfolgt die Kündigung nicht frist- und formgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts.
6.7 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Veranstalterin ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt, indem er z. B. die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, er die Hausordnung missachtet oder eine Urheberrechtsverletzung begeht, sodass der Veranstalterin ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. In diesem Falle behält die Veranstalterin ihren Anspruch auf die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
7 Rücktritt vor Lehrgangs-/ Seminarbeginn
7.1 Der Teilnehmer kann unbeschadet seines Widerrufsrechts unter den folgenden Bedingungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist in Textform an info@ihk-biz.de zu richten.
7.2 Bei Seminaren kann der Teilnehmer bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei zurücktreten, danach sind 100% der Lehrgangsgebühr zu entrichten.
7.3 Bei Zertifikatslehrgängen, Ausbilderlehrgängen (AdA) und allen Lehrgängen, die auf eine IHK Prüfung vorbereiten mit einer Dauer von < 6 Monaten ist ein Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich, danach sind 30 % der Lehrgangsgebühr vom Teilnehmer zu entrichten.
7.4 Bei Zertifikatslehrgängen und allen Lehrgängen, die mit einer Dauer von > 6 Monaten auf eine IHK Prüfung vorbereiten, ist ein Rücktritt bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich, danach sind 50 % der Lehrgangsgebühr vom Teilnehmer zu entrichten.
7.5 Nur für Unternehmen: Bei Firmenschulungen (exklusiv für ein Unternehmen konzipierte und organisierte Veranstaltungen) ist ein Rücktritt bis 21 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ohne Nennung von Gründen kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin sind 50 % der Vergütung und bei einem Rücktritt von 7 bis 1 Kalendertag(en) vor Veranstaltungstermin ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dem Unternehmen steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Zusätzliche Regelungen für Teilnehmer aus dem SGB II und SGB III-Bereich
Der Teilnehmer erhält vor Beginn der Lehrveranstaltung von der Veranstalterin eine Eingangsberatung über den Inhalt der Lehrveranstaltung. Im Falle des Wegfalls der Förderung durch den Kostenträger sowie bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann der Teilnehmer die Lehrgangsteilnahme kündigen, unter der Voraussetzung, dass die bereits in Anspruch genommenen Unterrichtsstunden vom Träger oder vom Teilnehmer selbst beglichen werden. Nach erfolgreicher Beendigung der Lehrveranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, aus der Dauer und Inhalt der Lehrveranstaltung hervorgehen.
8 Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software
8.1 Die Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt oder verbreitet werden.
8.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte Software sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
8.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von fremder Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Nutzer oder Empfänger der Software entstehen.
8.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
8.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, auf den Rechnern der Veranstalterin eigene Datenträger und Software zu verwenden, sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
9 Onlineunterricht, Teilnehmerportal, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten
Für die Nutzung des Teilnehmerportals und die Teilnahme an Live-Online Veranstaltungen des Veranstalters während der Vertragslaufzeit gilt:
9.1 Der Teilnehmer stellt die Voraussetzungen für seinen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit.
9.2 Der Teilnehmer hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen.
9.3 Der Teilnehmer sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen.
9.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für das BIZ Teilnehmerportal geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer, sofern sie darauf beruhen, dass er seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor unberechtigtem Zugriff gesichert hat.
9.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen usw. Äußerungen zu verbreiten.
9.6 Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Höheren Berufsbildung zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen sowie mit Abschluss IHK-Zertifikat (Dauer ab 50 Unterrichtsstunden) setzt voraus, dass der Teilnehmer Funktionen des BIZ-Teilnehmerportals nutzt. Das BIZ Teilnehmerportal bietet den Teilnehmern nützliche Funktionen, wie Informationen über anstehende Veranstaltungstermine und -orte. Darüber hinaus kann die Anwesenheit in der Veranstaltung komfortabel erfasst werden. Die Veranstalterin ist verpflichtet, Teilnahmenachweise für z.B. BAföG-Behörden auszustellen, wofür eine korrekte Anwesenheitserfassung mittels QR Code über das Teilnehmerportal durch den Teilnehmer erforderlich ist. Bei Zertifikatslehrgängen ist eine 80 %-ige Anwesenheit und die erfolgreiche Teilnahme an einem lehrgangsinternen Abschlusstest Voraussetzung für die Erteilung des IHK-Zertifikats. Die Anwesenheitserfassung ist wahrheitsgemäß vorzunehmen.
9.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Nutzung des BIZ-Teilnehmerportals allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
9.8 Um eine Teilnahmebestätigung auszustellen ist es erforderlich, dass der Teilnehmer seine Kamera einschaltet; ansonsten ist eine Anwesenheitserfassung für z.B. BAföG-Nachweise sowie für die Erfüllung der Zertifikatsvoraussetzung hinsichtlich der Anwesenheit durch die Veranstalterin nicht möglich. Es ist zulässig, den Hintergrund mittels technischer Funktionen zu verpixeln oder durch einen neutralen Hintergrund zu ersetzen. Teilnehmende, deren Anwesenheit aufgrund ausgeschalteter Kamera nicht festgestellt werden kann, gelten für den betreffenden Zeitraum als nicht anwesend. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahme- oder Anwesenheitsbescheinigung. Eine Aufzeichnung des Unterrichts oder eine Speicherung von Bild- oder Videodaten zur Anwesenheitskontrolle findet nicht statt. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei technischen Störungen) ist die Lehrkraft unverzüglich zu informieren.
10 Haftung
10.1 Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.
10.2 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzungen) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.4 Die sich aus Ziff. 10.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Veranstalterin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Veranstalterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11 Textformerfordernis und Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Textform sind unwirksam.
11.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
11.3 Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin
Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.03.2026
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