Industriemeister*in Elektrotechnik (IHK) - Live-Onlineweiterbildung - Produktqualität sichern und Arbeitsabläufe optimieren sowie neue Skills und Kompetenzen aneignen mit Aufstiegsmöglichkeiten und hohem Gehalt mit schneller und billigen Kursen am IHK-Bildungszentrum

Industriemeister Elektrotechnik (IHK) ohne AdA - Abends - Live-Onlineweiterbildung

Sie wollen Ihren Karriere-Turbo endlich zünden? Sind heiß auf Führungsaufgaben? Und brennen für Strom? Hier kommt Ihre Live-Onlineweiterbildung ... 

  • 788 Stunden Unterricht
  • 5.390,00 €
  • Praxisstudiengang
  • DQR: 6 - Bachelor Professional, Fachwirt, Industriemeister, Fachkaufleute

Es gibt noch freie Plätze

Alles auf einen Blick

Endlich soll es den entscheidenden Schlag tun? Denn Elektrik und Elektronik sind die Berufsfelder, für die du brennst? Man braucht Menschen wie dich, Entscheider an der Schnittstelle zwischen Management und Mitarbeitern. Betriebe schätzen deine Flexibilität und die Kompetenz des Industriemeister*in Elektrotechnik (IHK) gerade aktuell ganz besonders, weil sich Methoden und Systeme in der Produktion rasant verändern, mit spürbaren Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, auf Personalführung und -entwicklung. Und auch in Mitarbeiterführung und Aus- und Weiterbildung bist du begehrt.

Deshalb soll es nun weitergehen in deiner beruflichen Laufbahn. Und das mit einer praktischen Online-Weiterbildung, die in dein Leben passt. Dein Praxisstudiengang wird dich mit entscheidenden Schwerpunkten vertraut machen:

  • Recht und Betriebswirtschaftslehre
  • Technische und naturwissenschaftliche Vertiefung
  • Qualitätsmanagement, Personalführung und –entwicklung
  • Information, Kommunikation, Planung und Steuerung
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Bis zu 75% auf die Kursgebühr*

Teambildung  

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen  

1.       Rechtsbewusstes Handeln 

  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen 
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe 
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung 
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen 
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen 
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes 

2.       Betriebswirtschaftliches Handeln 

  • Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen 
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation 
  • Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung 
  • Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung 
  • Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren 

3.       Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation, Planung und Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 

  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten 
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten 
  • Anwenden von Präsentationstechniken 
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen 
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden 
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel 

4.       Zusammenarbeit im Betrieb 

  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten 
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Eingreifen von Maßnahmen zur Verbesserung 
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen 
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen 
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern 
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte 

5.       Berücksichtigen naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten 

  • Mathematische Grundlagen 
  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen 
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 
  • Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen 
  • Anwenden von statischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung 

Handlungsspezifische Qualifikationen 

6.       Automatisierungs- und Informationstechnik 

  • Projektieren sowie Erweitern und Instandhalten von automatisierten Anlagen und Informationssystemen, auch bei laufender Produktion 
  • Auswählen und Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik 
  • Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen 
  • Inbetriebnehmen und Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen 
  • Erstellen und Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen 
  • Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen 
  • Beurteilen und Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren und Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess und Einleiten von Optimierungsprozessen 

7.       Betriebliches Kostenwesen 

  • Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten 
  • Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets 
  • Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 
  • Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation 
  • Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen., und Kostenträgerzeitrechnung 
  • Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 
  • Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft 

8.       Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 

  • Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme 
  • Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen 
  • Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung 
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen 
  • Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition 

9.       Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 

  • Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 
  • Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 
  • Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 
  • Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen 
  • Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen  

10.   Personalführung 

  • Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen 
  • Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 
  • Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen 
  • Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 
  • Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 
  • Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 
  • Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess 
  • Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 

11.   Personalentwicklung 

  • Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen 
  • Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg 
  • Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden 
  • Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen 
  • Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen 
  • Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 

12.   Qualitätsmanagement 

  • Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder 
  • Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 
  • Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 
  • Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen 

Ca. 788 Unterrichtseinheiten innerhalb 2 Jahre

Von 11.12.2025 bis 05.11.2027 Online
Di. 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:30 - 13:30 Uhr | Vollzeitphasen (Mo. - Fr. 08:00 - 15:00 Uhr): 12.10. - 16.10.2026 + 02.11. - 05.11.2027

Als Facharbeiter im Bereich Elektrotechnik haben Sie bereits gezeigt, was Sie können. Und hier im Live-Onlinelehrgang bist du nun genau richtig, wenn Sie beruflich weiterkommen willst. 

Aufstiegs-BAföG

Dieser Kurs ist durch Aufstiegs-BAföG förderfähig.Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info

Als Fachvorgesetzter und leitende Elektrofachkraft können Sie künftig die Verantwortung in den Bereichen Produktion, Instandhaltung, Energieversorgung und Projektmanagement übernehmen. Sie haben das fachliche Wissen und die Kompetenz, um Mitarbeiter zu führen oder in der Aus- und Weiterbildung tätig zu werden. Auch Ihre neuen Kenntnisse einschlägiger Vorschriften und Normen im Bereich der Elektrotechnik machen Sie als "Industriemeister Elektrotechnik (IHK)" zur leitenden Elektrofachkraft. In einer Leitungsfunktion können Sie für die Einsatzbereitschaft aller elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte eines Unternehmens oder Unternehmensbereichs zuständig werden. Sie werden an der Anschaffung von Maschinen und Anlagen beteiligt sein. Sie entscheiden über die Planung von Arbeitsabläufen. Treten Störungen im Betriebsablauf auf, können Sie diese beheben. Und Sie sind bist in der Lage, den Material- und Produktionsfluss zu organisieren.
Ihre neuen Einsatzbereiche sind breit: in Produktion, Maschinen- und Anlagenbau, Instandhaltung, Energieversorgung oder im Projektmanagement. Je nach Unternehmen sind Sie im Bereich Betriebs- oder Automatisierungstechnik tätig, genauso in Gewerbebetrieben, in Betrieben der Elektrobranche, der Energieversorgung oder im Maschinen-, Werkzeug- oder Fahrzeugbau. 

Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ (Modul A) ist

zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis

oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (Modul B) ist

zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

und

2. zu den unter den Punkten 1. bis 3. für die Zulassung zu den Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis

sowie

3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein).

Hinweise

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeister Elektrotechnik haben.

Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Prüfungszulassung

Weitere Informationen bzgl. der Prüfungszulassung erhalten Sie von der Prüfungsabteilung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe.

 

Technische Voraussetzungen

PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)

Microsoft Windows 7 oder höher

Mac OS X 10.8 (Mountain Lion) oder höher

Android 4.0x oder höher

iOS 7.0 oder höher

Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)

Internetzugang mit mind.

0,6 Mbps im Download und

0,2 Mbps im Upload

Speedtest bei Google

5390,00 € - zzgl. Prüfungsgebühren
Ratenzahlung möglich.

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Es gibt noch freie Plätze

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